Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept
Antibiotikadatenmeldung in Bayern – Was ist wichtig?
Hilfestellungen für Tierärztinnen/Tierärzte und Tierhaltende
Im Januar 2022 sind die EU-Tierarzneimittel-Verordnung und das Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Hierdurch haben sich weitreichende Änderungen im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept ergeben.
Diese Website soll den zur Meldung verpflichteten Personen in Bayern als Informationsplattform dienen.
Wichtige aktuelle Informationen
Betrifft: Halterinnen und Halter von „Mastschweinen > 30 kg“, „Masthühnern“ und „Mastputen“ – Maßnahmenpläne für 2023/I nicht erforderlich
Da sich die jeweilige Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit der TAMG-Novelle geändert hat, entfällt einmalig für das Erfassungshalbjahr 2023/I für die Nutzungsarten Mastschweine ab 30 kg, Masthühner und Mastputen die Pflicht zur Erstellung und Vorlage des Maßnahmenplans bei der Behörde. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten erst wieder zum 01.04.2024 fällig (nach Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den zum 15.02.2024 veröffentlichten Kennzahlen).
Unabhängig davon gilt, dass antibiotisch wirksame Stoffe umsichtig verwendet werden müssen. Im Sinne von Tierschutz und Tiergesundheit muss immer geprüft werden, ob Verbesserungen in Tierhaltung und Haltungsmanagement möglich sind, um künftigen Antibiotikaeinsatz minimieren zu können.
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Änderungen beim Antibiotikaminimierungskonzept ab 2023!
Im Rahmen der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes wurde das 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept nun an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Antibiotikaanwendungen müssen ab 2023 bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltenden auf die Tierärzteschaft über. Zusätzlich gibt es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und z. T. bei den Bestandsuntergrenzen. Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie ggf. der Nullmeldung müssen weiterhin durch die Tierhaltenden getätigt werden.
Bitte beachten Sie: Diese Homepage wird fortlaufend aktualisiert und umgebaut. Schauen Sie daher regelmäßig vorbei!
FAQs
Erstinformationen (Stand Januar 2023)
- Tierärztinnen und Tierärzte (PDF, 261 KB)
- Rinderhalterinnen und Rinderhalter (PDF, 452 KB)
- Schweinehalterinnen und Schweinehalter (PDF, 364 KB)
- Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter (PDF, 364 KB)
Präsentationen (Stand Januar 2023)
Videos zu Präsentationen (Stand Februar 2023)
- Video – Präsentation Tierärztinnen und Tierärzte (YouTube)
- Video – Präsentation Tierhalterinnen und Tierhalter (YouTube)
HIT-Anleitungen (Stand 08.02.2023)
- Anleitung Antibiotikaeingabe Tierarzt (PDF, 743 KB)
- Anleitung Eingabe der Nutzungsart (PDF, 829 KB)
- Anleitung Eingabe Tierbestand Bestandsveränderungen (PDF, 728 KB)
- Anleitung Nullmeldung (PDF, 631 KB)
- Anleitung zur Änderung der Nutzungsart (PDF, 1 MB)
- Anleitung Eingabe Tierarzt-Erklärung (PDF, 919 KB)
- Anleitung Eingabe Tierhalter-Erklärung (PDF, 1,2 MB)
- Anleitung Bestandsübernahme VVVO Rinder (PDF, 389 KB)
- Anleitung Abfrage der Therapiehäufigkeit (PDF, 594 KB)
Tierzahlrechner (Stand Januar 2023)
Anzeige zur Benennung Dritter (Stand Juni 2023)