Im Rahmen der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes wurde das 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept nun an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Antibiotikaanwendungen müssen ab 2023 bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltenden auf die Tierärzteschaft über. Zusätzlich gibt es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und z. T. bei den Bestandsuntergrenzen. Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie ggf. der Nullmeldung müssen weiterhin durch die Tierhaltenden getätigt werden.
Bitte beachten Sie: Diese Homepage wird fortlaufend aktualisiert und umgebaut. Schauen Sie daher regelmäßig vorbei!
FAQs
Erstinformationen (Stand Januar 2023)
- Tierärztinnen und Tierärzte (PDF, 261 KB)
- Rinderhalterinnen und Rinderhalter (PDF, 452 KB)
- Schweinehalterinnen und Schweinehalter (PDF, 364 KB)
- Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter (PDF, 364 KB)
Präsentationen (Stand Januar 2023)
HIT-Anleitungen (Stand 24.01.2023)
- Anleitung Antibiotikaeingabe Tierarzt (PDF, 743 KB)
- Anleitung Eingabe der Nutzungsart (PDF, 829 KB)
- Anleitung Eingabe Tierbestand Bestandsveränderungen (PDF, 728 KB)
- Anleitung Nullmeldung (PDF, 631 KB)
- Anleitung zur Änderung der Nutzungsart (PDF, 1 MB)
Tierzahlrechner (Stand Januar 2023)