Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept

Antibiotikadatenmeldung in Bayern – Was ist wichtig?
Hilfestellungen für Tierärztinnen/Tierärzte und Tierhaltende

Im Januar 2022 sind die EU-Tierarzneimittel-Verordnung und das Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Hierdurch haben sich weitreichende Änderungen im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept ergeben.

Diese Website soll den zur Meldung verpflichteten Personen in Bayern als Informationsplattform dienen.

Wichtige aktuelle Informationen

Ab dem 01. Januar 2026 ist das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in der neuen Fassung in Kraft.

Für Tierärztinnen und Tierärzte:

Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung - Meldepflicht ab 2026:
Ab 2026 müssen Tierärztinnen/Tierärzte Antibiotikaverwendungen bei folgenden weiteren Tierarten melden:

Pferde (inkl. Nicht-Schlachtpferde), Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, Kaninchen, die zur Lebensmittelgewinnung dienen und Fische (Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen)
Die erste Meldung (Meldung der Daten des Jahres 2026) muss bis spätestens 14. Januar 2027 erfolgen. Als Meldeportal dient – wie bisher – die Tierarzneimitteldatenbank der HI-Tier-Datenbank. Die Meldung bei diesen weiteren Tierarten wird – im Gegensatz zur Meldung bei Rind, Schwein, Huhn und Pute – weniger Pflichtangaben umfassen und auch aggregiert (z. B. für ein Halbjahr zusammengefasst) abgesetzt werden können. Die Meldung in die Datenbank wird ab Januar 2026 möglich sein. Weitere Informationen gibt es demnächst in den FAQs auf dieser Homepage.

Verschiebung der tierärztlichen Antibiotikameldung für Hunde und Katzen:
Mit der neuen Fassung des Tierarzneimittelgesetzes wird die tierärztliche Meldepflicht der Antibiotikaverwendungen bei Hunden und Katzen verschoben. Dadurch entfällt die Meldung der Antibiotikaverwendungen bei Hunden/Katzen für das Jahr 2025. Meldungen zu Antibiotikaverwendungen bei Hunden und Katzen müssen erstmalig bis 14. Januar 2030 (Daten des Kalenderjahrs 2029) getätigt werden.

Für Tierhaltende:

Die neuen Tierarten (Pferde, Schafe, Ziegen, Enten, Gänse, lebensmittelliefernde Kaninchen und bestimmte Fischarten) fallen nicht unter das Antibiotikaminimierungskonzept. Daher ergeben sich für Tierhaltende aktuell keine neuen Meldepflichten!


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Änderungen beim Antibiotikaminimierungskonzept ab 2023!

Im Rahmen der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes wurde das 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept nun an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Antibiotikaanwendungen müssen ab 2023 bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltenden auf die Tierärzteschaft über. Zusätzlich gibt es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und z. T. bei den Bestandsuntergrenzen. Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie ggf. der Nullmeldung müssen weiterhin durch die Tierhaltenden getätigt werden.

Bitte beachten Sie: Diese Homepage wird fortlaufend aktualisiert und umgebaut. Schauen Sie daher regelmäßig vorbei!

FAQs

Musterformulare Maßnahmenpläne (Stand Februar 2024)

Rind

Schwein

Huhn

Pute

Erstinformationen (Stand März 2025)

Präsentationen (Stand Januar 2023)

Videos zu Präsentationen (Stand Februar 2023)

HIT-Anleitungen (Stand 10.03.2025)

Tierzahlrechner (Stand Januar 2023)

Anzeige zur Benennung Dritter (Stand Juni 2023)