Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept
Antibiotikadatenmeldung in Bayern – Was ist wichtig?
Hilfestellungen für Tierärztinnen/Tierärzte und Tierhaltende
Im Januar 2022 sind die EU-Tierarzneimittel-Verordnung und das Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Hierdurch haben sich weitreichende Änderungen im nationalen Antibiotikaminimierungskonzept ergeben.
Diese Website soll den zur Meldung verpflichteten Personen in Bayern als Informationsplattform dienen.
Wichtige aktuelle Informationen
Ab dem 01. Januar 2026 ist das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in der neuen Fassung in Kraft.
Für Tierärztinnen und Tierärzte:
Antibiotikaverbrauchsmengenerfassung - Meldepflicht ab 2026:
Ab 2026 müssen Tierärztinnen/Tierärzte Antibiotikaverwendungen bei folgenden weiteren Tierarten melden:
Pferde (inkl. Nicht-Schlachtpferde), Schafe, Ziegen, Gänse, Enten, Kaninchen, die zur Lebensmittelgewinnung dienen und Fische (Atlantischer Lachs, Regenbogenforelle, Goldbrasse, Wolfsbarsch und Karpfen)
Die erste Meldung (Meldung der Daten des Jahres 2026) muss bis spätestens 14. Januar 2027 erfolgen. Als Meldeportal dient – wie bisher – die Tierarzneimitteldatenbank der HI-Tier-Datenbank. Die Meldung bei diesen weiteren Tierarten wird – im Gegensatz zur Meldung bei Rind, Schwein, Huhn und Pute – weniger Pflichtangaben umfassen und auch aggregiert (z. B. für ein Halbjahr zusammengefasst) abgesetzt werden können. Die Meldung in die Datenbank wird ab Januar 2026 möglich sein. Weitere Informationen gibt es demnächst in den FAQs auf dieser Homepage.
Verschiebung der tierärztlichen Antibiotikameldung für Hunde und Katzen:
Mit der neuen Fassung des Tierarzneimittelgesetzes wird die tierärztliche Meldepflicht der Antibiotikaverwendungen bei Hunden und Katzen verschoben. Dadurch entfällt die Meldung der Antibiotikaverwendungen bei Hunden/Katzen für das Jahr 2025. Meldungen zu Antibiotikaverwendungen bei Hunden und Katzen müssen erstmalig bis 14. Januar 2030 (Daten des Kalenderjahrs 2029) getätigt werden.
Für Tierhaltende:
Die neuen Tierarten (Pferde, Schafe, Ziegen, Enten, Gänse, lebensmittelliefernde Kaninchen und bestimmte Fischarten) fallen nicht unter das Antibiotikaminimierungskonzept. Daher ergeben sich für Tierhaltende aktuell keine neuen Meldepflichten!
Für weitere wichtige aktuelle Informationen: Klicken Sie hier
Änderungen beim Antibiotikaminimierungskonzept ab 2023!
Im Rahmen der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes wurde das 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept nun an fachliche Erkenntnisse angepasst und weiterentwickelt. Antibiotikaanwendungen müssen ab 2023 bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltenden auf die Tierärzteschaft über. Zusätzlich gibt es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und z. T. bei den Bestandsuntergrenzen. Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie ggf. der Nullmeldung müssen weiterhin durch die Tierhaltenden getätigt werden.
Bitte beachten Sie: Diese Homepage wird fortlaufend aktualisiert und umgebaut. Schauen Sie daher regelmäßig vorbei!
FAQs
Musterformulare Maßnahmenpläne (Stand Februar 2024)
Rind
Schwein
- Nicht abgesetzte Saugferkel (DOCX, 39 KB)
- Abgesetzte Ferkel bis 30 kg (DOCX, 40 KB)
- Mastschweine ab 30 kg (DOCX, 40 KB)
- Zur Zucht gehaltene Sauen und Eber (DOCX, 42 KB)
Huhn
Pute
Erstinformationen (Stand März 2025)
- Tierärztinnen und Tierärzte (PDF, 261 KB)
- Rinderhalterinnen und Rinderhalter (PDF, 467 KB)
- Schweinehalterinnen und Schweinehalter (PDF, 466 KB)
- Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter (PDF, 465 KB)
Präsentationen (Stand Januar 2023)
Videos zu Präsentationen (Stand Februar 2023)
- Video – Präsentation Tierärztinnen und Tierärzte (YouTube)
- Video – Präsentation Tierhalterinnen und Tierhalter (YouTube)
HIT-Anleitungen (Stand 10.03.2025)
- Anleitung Antibiotikaeingabe Tierarzt (PDF, 745 KB)
- Anleitung Eingabe der Nutzungsart (PDF, 829 KB)
- Anleitung Bestandsübernahme VVVO Rinder (PDF, 910 KB)
- Anleitung Tierbestandsmeldung Schwein Geflügel (PDF, 702 KB)
- Anleitung Nullmeldung (PDF, 631 KB)
- Anleitung zur Änderung der Nutzungsart (PDF, 1 MB)
- Anleitung Eingabe Tierarzt-Erklärung (PDF, 919 KB)
- Anleitung Eingabe Tierhalter-Erklärung (PDF, 1,2 MB)
- Anleitung Abfrage der Therapiehäufigkeit (PDF, 594 KB)
Tierzahlrechner (Stand Januar 2023)
Anzeige zur Benennung Dritter (Stand Juni 2023)
