Umsetzung der 16. AMG-Novelle

Hilfestellungen

Die Hilfestellungen („Stallprotokoll“ und „Handlungsempfehlungen“) für Tierhalter von Mastputen wurden im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) von Experten aus Wissenschaft und Praxis in Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Tierärzteschaft erstellt. Das „Stallprotokoll“ dient der freiwilligen Eigeneinschätzung der Betriebssituation durch den Tierhalter im Hinblick auf die Identifikation von Risikofaktoren und möglichen Ursachen für einen erhöhten Antibiotikaeinsatz.

In den „Handlungsempfehlungen“ erhält der Tierhalter wichtige Informationen und damit Unterstützung, um eventuell vorhandene Mängel bereits selbst zu beseitigen. Mithilfe der Dokumente können erste Schritte im Hinblick auf sinnvolle Maßnahmen zur Verbesserung der speziellen Betriebssituation in Zusammenarbeit mit dem Tierarzt erleichtert werden.

An der Erarbeitung der Stallprotokolle und Handlungsempfehlungen waren beteiligt:

  • Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. (TGD)
  • Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)
  • Praktische Tierärzte

Der Bayerische Bauernverband hat bei der Erstellung der Stallprotokolle beratend mitgewirkt. Die Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Es ist jedoch gestattet, die Unterlagen nach Maßgabe des Urheberrechts unentgeltlich zu nutzen, insbesondere das Dokument herunterzuladen, zu speichern oder in kleiner Zahl zu drucken. Die entgeltliche Weitergabe der Unterlagen ist untersagt. Bei publizistischer Verwertung – auch von Teilen - wird um Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplars gebeten.

Die Unterlagen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann dennoch nicht übernommen werden. Jegliche Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der Bearbeitung der Stallprotokolle insbesondere aus den Handlungsempfehlungen ergeben, erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Arbeitsgruppen bzw. des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für etwaige negative Auswirkungen einzelner durchgeführter Maßnahmen ist demnach ausgeschlossen.