Umsetzung Antibiotikaminimierungskonzept

Wichtige aktuelle Informationen

Betrifft: Halterinnen und Halter von „Mastschweinen > 30 kg“, „Masthühnern“ und „Mastputen“ – Maßnahmenpläne für 2023/I nicht erforderlich

Da sich die jeweilige Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit der TAMG-Novelle geändert hat, entfällt einmalig für das Erfassungshalbjahr 2023/I für die Nutzungsarten Mastschweine ab 30 kg, Masthühner und Mastputen die Pflicht zur Erstellung und Vorlage des Maßnahmenplans bei der Behörde. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten erst wieder zum 01.04.2024 fällig (nach Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den zum 15.02.2024 veröffentlichten Kennzahlen).

Unabhängig davon gilt, dass antibiotisch wirksame Stoffe umsichtig verwendet werden müssen. Im Sinne von Tierschutz und Tiergesundheit muss immer geprüft werden, ob Verbesserungen in Tierhaltung und Haltungsmanagement möglich sind, um künftigen Antibiotikaeinsatz minimieren zu können.

[08.09.2023]


 

Betrifft: Halterinnen und Halter von „Mastschweinen > 30 kg“, „Masthühnern“ und „Mastputen“ – Abruf der betrieblichen Therapiehäufigkeit in der Tierarzneimittel-Datenbank

Die individuelle betriebliche Therapiehäufigkeit für das Erfassungshalbjahr 2023/I ist seit dem 01.08.2023 im Tierarzneimittelmenü der HIT-Datenbank für Tierhalterinnen und Tierhalter abrufbereit. Eine Anleitung zum Abruf finden Sie in der Rubrik „Hilfestellungen zur HIT-Datenbank“. Halterinnen und Halter der Nutzungsarten „Mastschweine > 30 kg“, „Masthühner“ und „Mastputen“ müssen ihre Therapiehäufigkeit(en) für das erste Erfassungshalbjahr 2023 bis zum 01.09.2023 eigenständig mit den aktuellen Kennzahlen (siehe Homepage des BVL) abgleichen und das Ergebnis dieser Prüfung in ihrer betrieblichen Dokumentation festhalten. Bei Überschreitung der Kennzahlen sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

[10.08.2023]


Betrifft: HIT-Datenbankmeldung Plausi – 12314 “Keine Antibiotikamitteilung und keine Nullmeldung oder Widerspruch Nullmeldung und Antibiotikamitteilung“

Erscheint bei Tierhaltenden, deren Tiere im Erfassungshalbjahr antibiotisch behandelt wurden, der TAM-Vorgang 12314, kann dies daran liegen, dass noch keine Antibiotika-Daten für den jeweiligen Betrieb und/oder die jeweilige Nutzungsart durch die Tierärztin bzw. den Tierarzt eingetragen wurden.
Wurden im entsprechendem Halbjahr für die jeweilige meldepflichtige Nutzungsart Antibiotika eingesetzt, geben Sie bitte keine Nullmeldung ab. Warten Sie auf die Antibiotikadaten-Eingabe Ihrer Tierärztin bzw. Ihres Tierarztes oder setzten Sie sich ggf. mit dieser/diesem in Verbindung.

[13.07.2023]


Betrifft: HIT-Datenbankmeldung „keine Betriebsdaten“ bei Antibiotikameldungen

Erscheint bei der Antibiotikameldung in der HIT-Datenbank nach Eingabe der Betriebsnummer des Tierhaltungsbetriebes die Meldung „keine Betriebsdaten“, können Sie trotzdem Ihre Meldungen für diesen Betrieb wie gewohnt tätigen und speichern.

Bildschirmfoto von der HIT-Datenbank

Die Betriebsdaten der Tierhaltenden (Name und Adresse) sind für Sie aus Datenschutzgründen aufgrund fehlender Erklärung/Vollmacht nicht sichtbar. Dies lässt sich beheben, indem für Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine Tierhalter-Erklärung (in TAM) oder eine (Hoftierarzt-)vollmacht in der HIT hinterlegt wird.

[10.07.2023]